Eine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest

Vor fünf Wochen baten uns Großeltern vom Niederrhein um Beratungshilfe, da das Enkelkind in einem Heim untergebracht werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Junge bereits in einer Kinderpsychiatrie. Den Antrag auf Fremdunterbringung beim Familiengericht begründete das Jugendamt mit einer Kindeswohlgefährdung im Haushalt der Großeltern. Dort lebte der Junge mit Einwilligung der alleinerziehenden Kindesmutter seit über ein Jahr. In der Begründung stellte das Jugendamt fest, dass die Großeltern psychisch und physisch krank seien und dass die Großmutter zudem krebskrank sei. Ebenfalls wurden Selbstmordgedanken beim Enkelkind in der Antragstellung genannt. In einem Auswertungsgespräch in der Kinderpsychiatrie konnte das Klinikpersonal keine Selbstmordgedanken beim Zehnjährigen beobachten. Durch Vorlage von Attesten konnten die Großeltern dem Gericht nachweisen, dass die genannten Krankheitsbilder nicht der Wahrheit entsprachen.

Dennoch stellte das Jugendamt in der Anhörung beim Familiengericht den Antrag auf Inobhutnahme in einer Heimgruppe. Als Begründung gab das Jugendamt an, dass eine zeitnahe Prüfung des Pflegekinderdienstes zum Ergebnis kam, dass die Großeltern als Pflegeeltern nicht geeignet seien. Aus diesem Grunde könnte der Lebensmittelpunkt des Enkelkindes nicht bei den Großeltern zugestimmt werden. Da das Gericht eine Kindeswohlgefährdung bei den Großeltern nicht ausreichend erkennen konnte, wurde das Enkelkind am Folgetag vom Familiengericht persönlich angehört. Nach der Anhörung kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Junge nach seiner Klinikentlassung wieder bei den Großeltern leben darf.

Die Klinikentlassung ist am 23. Dezember 2015.

Gemeinsam mit der Familie B. freuen wir uns über das gemeinsam erreichte Ergebnis, zumal die Familie ohne Anwalt auskommen musste. Der gesamten Familie wünschen wir nun ein frohes und außergewöhnliches Weihnachtsfest 2015.

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