Landeskartellamt prüft Arbeit des Duisburger Jugendamtes

Träger der Jugendhilfe legt Beschwerde bei der Behörde ein. Vorwurf: Duisburger Jugendamt soll gegen Elternrechte und Wettbewerbsgesetze verstoßen.

Die Sozialassistenz, ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wirft dem Jugendamt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu übergehen und die großen Wohlfahrtsverbände zu bevorzugen . Nun hat die gemeinnützige Gesellschaft Beschwerde bei der Landeskartellbehörde in Düsseldorf eingereicht – diese prüft.

Die Mitarbeiter der Sozialassistenz kümmern sich um die Unterstützung von Familien im Alltag: Sie helfen vor allem Alleinerziehenden bei Behördengängen, erstellen Wochenpläne oder greifen in Erziehungsfragen unter die Arme. Die Fälle werden vom Jugendamt vermittelt.

Lange Liste an Vorwürfen
Vor einigen Wochen reichte der Träger nun einen Beschwerdebrief bei der Kartellbehörde im NRW-Wirtschaftsministerium ein. Mit einer langen Liste an Vorwürfen, die die Stadt bis heute widerspricht. Genehmigte Hilfen zur Erziehung seien einseitig durch das Jugendamt eingestellt worden, willkürlich würden Fachleistungsstunden ausgesetzt oder reduziert. Die Mitarbeiter träfen eine Vorauswahl von Trägern für die Beauftragung genehmigter Hilfen zur Erziehung.

„Durch diese Vorgehensweise wird das ,Wunsch- und Wahlrecht’ der Leistungsberechtigten gezielt durch das Jugendamt ausgehebelt“, argumentiert der Geschäftsführer Paul Detlef Künkes. Mitarbeiter der Jugendbehörde würden Hilfeanträge nicht unterschreiben, wenn Eltern gerne mit der Sozialassistenz zusammenarbeiten möchten. „Wir verfügen über konkrete Falldarstellungen aus der Praxis, die offenbaren, wie elterliches Wunsch- und Wahlrecht gebeugt und freier Wettbewerb unter den Trägern behindert wird. Und dass jegliche Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen fehlt“, so Künkes.

Die Behörde prüfe derzeit noch, ob das Duisburger Jugendamt gegen Wettbewerbsregeln verstößt, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Stellen die Prüfer tatsächlich kartellrechtswidrige Verhaltensweisen fest, kann dies Sanktionen für das Jugendamt bedeuten, etwa Bußgeldbescheide oder Geldstrafen.

>> zum WAZ-Artikel

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