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Das System der Inobhutnahmen in Deutschland – von Thomas Saschenbrecker

Der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist Experte für Psychiatrierecht und Betreuungsrecht und hat mehrfach Fach­aus­schüsse des Bundestages und diverser Landtage bei Gesetzes­ent­würfen beraten. In seinem fachlichen Vortrag im Jahr 2014 beleuchtete er kritisch die Themen Inobhutnahmen, Kindeswohl, Besuchsrecht, Heimunterbringung, Begutachtung, Familiengericht, Elternrechte und Jugendamt. Hierbei geht er unverblümt auf das System der Inobhutnahmen in Deutschland ein, indem er die Schwachstellen und Gefahren im Kinder- und Jugendhilfesystem aufzeigt und den behördlichen Umgang mit dem Begriff „Kindeswohl“ charakterisiert. Letztendlich kommt er zum Ergebnis, dass jede Familie „Opfer von Inobhutnahme“ in Deutschland werden kann.

Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören

Der WDR-Film: „Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören“ zeigt dramatische Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und verschönt nicht, dass unser Familiengerichtssystem einen hohen Reformbedarf hat. Jeden Tag werden in Deutschland fragwürdige Erzieher, Sozialpädagogen, Familientherapeuten und Psychologen als Gerichtsgutachter bestellt, ohne das sie eine „gutachterliche Qualifikation“ oder adäquate Erfahrungen nachweisen brauchen.

Der Film von Justine Rosenkranz und Jan Schmitt berichtet von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu unglaublichen Urteilen führen. Zu jeder Zeit kann jede Familie in Deutschland zu einem „Gutachteropfer“ werden, bei denen ganze Familiensysteme zerstört und bei Trennung das seelische Kindeswohl massiv verletzt werden kann. Eltern und Angehörige können sich gegen die Macht der Gutachter kaum wehren, da sich Richter des Familiengerichtes oftmals hinter den Gutachten stellen. Da helfen oftmals auch keine hochbezahlte Anwälte, da es im Familiengericht nicht um Recht sondern um das Kindeswohl geht.

Der Film ist bis 13.10.2015 verfügbar| Quelle: WDR

>> Ihr Link zum WDR Film: Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören <<

 

Aufdeckung jahrelanger Gewalterfahrungen

Aufdeckung jahrelanger Gewalterfahrungen

Dank unserer Fachkompetenz und Krisenerfahrungen konnten wir gemeinsam mit unserer Auftraggeberin einen jahrelangen Alptraum aufdecken. Vergl. hierzu den Artikel in der WAZ vom September 2013:
„Tochter wie Prostituierte behandelt“
50-jähriger muss für sexuellen Missbrauch sechseinhalb Jahren in Haft – von Bodo Malsch
Eine große Familie hatte sich ein 50-jähriger Duisburger immer gewünscht. Mit seiner zweiten Ehefrau zeugte er neun Kinder. Heute sind sie in alle Winde zerstreut, leben zu größten Teil in Pflegefamilien. Was Familie bedeutet, verstand der Gelegenheitsabeiter wohl nicht. Über Jahre missbrauchte er seine älteste Tochter. Dafür verurteilte ihn das Landgericht gestern zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.
Was die heute 22 Jahre alte Zeugin vor Gericht zu berichten wusste, glich einen Alptraum. Von eher zaghaften Übergriffen hatte sich das Missbrauchsverhalten des Angeklagten über Jahre hinweg immer mehr gesteigert, bis ihm die Tochter beinah täglich zu Willen sein musste. Die Anklage listete zwar „nur“ 13 Fälle auf, spätestens nach der Aussage der Geschädigten war aber klar, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisberges handelte.
Mit Geld und Geschenken habe der Vater sie belohnt und ihr Schweigen zu erkaufen versucht, so die Zeugin. Sie habe sich nicht zuletzt deshalb geopfert, um zu verhindern, dass er sich auch an ihren jüngeren Geschwistern vergriff. Bis heute leidet die junge Frau unter den psychischen Folgen der Taten.
Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen während vier Verhandlungstagen geschwiegen. Erst im Schlusswort beteuerte er: „Es war nicht so.“ Eine Behauptung, die er auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen immer wieder geäußert hatte. Der Gutachter berichtete, dass der Alkohol bei den Taten zwar eine Rolle gespielt habe, es aber keine Anzeichen für eine Schuldminderung des Angeklagten gebe.
„Er hat seine eigene Tochter wie eine Prostituierte behandelt“, empörte sich die Staatsanwältin und forderte acht Jahre Haft. Der Verteidiger gab zu, auf verlorenem Posten zu stehen, da sein Mandant nicht bereit sei, sich mit der Anklage auseinanderzusetzen.
Das Gericht hatte am Ende keine Zweifel an der detailreichen und schlüssigen Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zu Gunsten des Angeklagten konnten die Richter lediglich werten, dass er bislang noch nie bestraft worden war. Eine Verurteilung zu 20 000 Euro Schmerzensgeld steht angesichts der Tatsache, dass der 50-Jährige schon lange von Hartz IV lebt und demnächst die Haft antreten muss, wohl nur auf dem Papier.