Beiträge

Eine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest

Vor fünf Wochen baten uns Großeltern vom Niederrhein um Beratungshilfe, da das Enkelkind in einem Heim untergebracht werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Junge bereits in einer Kinderpsychiatrie. Den Antrag auf Fremdunterbringung beim Familiengericht begründete das Jugendamt mit einer Kindeswohlgefährdung im Haushalt der Großeltern. Dort lebte der Junge mit Einwilligung der alleinerziehenden Kindesmutter seit über ein Jahr. In der Begründung stellte das Jugendamt fest, dass die Großeltern psychisch und physisch krank seien und dass die Großmutter zudem krebskrank sei. Ebenfalls wurden Selbstmordgedanken beim Enkelkind in der Antragstellung genannt. In einem Auswertungsgespräch in der Kinderpsychiatrie konnte das Klinikpersonal keine Selbstmordgedanken beim Zehnjährigen beobachten. Durch Vorlage von Attesten konnten die Großeltern dem Gericht nachweisen, dass die genannten Krankheitsbilder nicht der Wahrheit entsprachen.

Dennoch stellte das Jugendamt in der Anhörung beim Familiengericht den Antrag auf Inobhutnahme in einer Heimgruppe. Als Begründung gab das Jugendamt an, dass eine zeitnahe Prüfung des Pflegekinderdienstes zum Ergebnis kam, dass die Großeltern als Pflegeeltern nicht geeignet seien. Aus diesem Grunde könnte der Lebensmittelpunkt des Enkelkindes nicht bei den Großeltern zugestimmt werden. Da das Gericht eine Kindeswohlgefährdung bei den Großeltern nicht ausreichend erkennen konnte, wurde das Enkelkind am Folgetag vom Familiengericht persönlich angehört. Nach der Anhörung kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Junge nach seiner Klinikentlassung wieder bei den Großeltern leben darf.

Die Klinikentlassung ist am 23. Dezember 2015.

Gemeinsam mit der Familie B. freuen wir uns über das gemeinsam erreichte Ergebnis, zumal die Familie ohne Anwalt auskommen musste. Der gesamten Familie wünschen wir nun ein frohes und außergewöhnliches Weihnachtsfest 2015.

Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören

Der WDR-Film: „Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören“ zeigt dramatische Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und verschönt nicht, dass unser Familiengerichtssystem einen hohen Reformbedarf hat. Jeden Tag werden in Deutschland fragwürdige Erzieher, Sozialpädagogen, Familientherapeuten und Psychologen als Gerichtsgutachter bestellt, ohne das sie eine „gutachterliche Qualifikation“ oder adäquate Erfahrungen nachweisen brauchen.

Der Film von Justine Rosenkranz und Jan Schmitt berichtet von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu unglaublichen Urteilen führen. Zu jeder Zeit kann jede Familie in Deutschland zu einem „Gutachteropfer“ werden, bei denen ganze Familiensysteme zerstört und bei Trennung das seelische Kindeswohl massiv verletzt werden kann. Eltern und Angehörige können sich gegen die Macht der Gutachter kaum wehren, da sich Richter des Familiengerichtes oftmals hinter den Gutachten stellen. Da helfen oftmals auch keine hochbezahlte Anwälte, da es im Familiengericht nicht um Recht sondern um das Kindeswohl geht.

Der Film ist bis 13.10.2015 verfügbar| Quelle: WDR

>> Ihr Link zum WDR Film: Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören <<