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„Waterboarding“ erreicht neue Dimension in der Heimerziehung.

Am 23.06.2016 berichtete „Spiegel online“  fast unbemerkt über „Waterboarding“ in einem Heim für Kinder- und Jugendliche in der Eifel. Zwei Erzieherinnen sollen mehrmals Kinder kopfüber in die Toilette gehalten und dann die Spülung getätigt haben.  Weitere „unangemessene Verhaltensweisen“ wurden aufgedeckt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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Landeskartellamt prüft Arbeit des Duisburger Jugendamtes

Träger der Jugendhilfe legt Beschwerde bei der Behörde ein. Vorwurf: Duisburger Jugendamt soll gegen Elternrechte und Wettbewerbsgesetze verstoßen.

Die Sozialassistenz, ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wirft dem Jugendamt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu übergehen und die großen Wohlfahrtsverbände zu bevorzugen . Nun hat die gemeinnützige Gesellschaft Beschwerde bei der Landeskartellbehörde in Düsseldorf eingereicht – diese prüft.

Die Mitarbeiter der Sozialassistenz kümmern sich um die Unterstützung von Familien im Alltag: Sie helfen vor allem Alleinerziehenden bei Behördengängen, erstellen Wochenpläne oder greifen in Erziehungsfragen unter die Arme. Die Fälle werden vom Jugendamt vermittelt.

Lange Liste an Vorwürfen
Vor einigen Wochen reichte der Träger nun einen Beschwerdebrief bei der Kartellbehörde im NRW-Wirtschaftsministerium ein. Mit einer langen Liste an Vorwürfen, die die Stadt bis heute widerspricht. Genehmigte Hilfen zur Erziehung seien einseitig durch das Jugendamt eingestellt worden, willkürlich würden Fachleistungsstunden ausgesetzt oder reduziert. Die Mitarbeiter träfen eine Vorauswahl von Trägern für die Beauftragung genehmigter Hilfen zur Erziehung.

„Durch diese Vorgehensweise wird das ,Wunsch- und Wahlrecht’ der Leistungsberechtigten gezielt durch das Jugendamt ausgehebelt“, argumentiert der Geschäftsführer Paul Detlef Künkes. Mitarbeiter der Jugendbehörde würden Hilfeanträge nicht unterschreiben, wenn Eltern gerne mit der Sozialassistenz zusammenarbeiten möchten. „Wir verfügen über konkrete Falldarstellungen aus der Praxis, die offenbaren, wie elterliches Wunsch- und Wahlrecht gebeugt und freier Wettbewerb unter den Trägern behindert wird. Und dass jegliche Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen fehlt“, so Künkes.

Die Behörde prüfe derzeit noch, ob das Duisburger Jugendamt gegen Wettbewerbsregeln verstößt, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Stellen die Prüfer tatsächlich kartellrechtswidrige Verhaltensweisen fest, kann dies Sanktionen für das Jugendamt bedeuten, etwa Bußgeldbescheide oder Geldstrafen.

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Neuer Rekordwert in der Fremdunterbringung

Nach Angaben des Bundesamts für Statistik in Wiesbaden stuften die Jugendämter mehr als 42.200 junge Menschen als akut gefährdet ein. Damit hat die Zahl der Fremdunterbringungen in Heimen oder Pflegefamilien ihren Höchststand seit 1995 erreicht.

Ebenfalls lässt die Statistik erkennen, dass 69 Prozent der Eltern oder Alleinerziehenden Überforderungen in der Erziehung angaben.

Angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe und der Ausbau der Tageseinrichtungen stetig gestiegen sind, kann keiner mit diesem Ergebnis zufrieden sein.

Denn jede schützende sowie notwendige Fremdunterbringung durch die Jugendämter verbirgt in sich auch die Gefahr einer seelischen Kindeswohlgefährdung.

Aus diesem Grund haben wir zwei Zukunftsprojekte entwickelt, mit dem Ziel der Vermeidung einer Fremdunterbringung und spürbaren Kostensenkung im Sozialbereich.

Wenn Sie als Pionier an einem Zukunftsprojekt der Sozialassistenz mitwirken wollen oder eigene Ideen haben, dann freuen wir uns auf ihren Anruf.

Schneller geht es über e-mail: pionier@sozialassistenz. de