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Jugendamt – Kinder als Ware?

Benötigen Kinder und Jugendliche einen Jugendschutz vor dem Jugendamt? Mit dieser brisanten und traurigen Fragestellung beschäftigen sich die Dipl. Biologin Dagmar Neubronner und Michael Friedricht Vogt. Wer den Zugriff des Staates und die Umkehrung der Unschuldsvermutung zu Lasten der Eltern verstehen will, der kommt an die Sendung „Quer-Denker.TV“ aufgrund seiner dauerhaften Aktualität nicht vorbei.

Tatort Kinderheim: Ein Untersuchungsbericht von Hans Weiss

Im September 2012 vtatorteröffentlichte der Autor Hans Weiss schockierende Vorfälle in Kinderheimen und Internaten in Österreich. Rund 11.000 Kinder lebten bis Mitte der 1980er Jahren in Pflegefamilien, Wohngemeinschaften, Heimen und Kinderdörfern. Durch sorgfältige Recherchen konnten konkrete Berichte und Fälle von Folter, Vergewaltigung und Missbrauch statt liebevolle Erziehung zusammengetragen werden. Wer sich wehrte, kam in die Kinderpsychiatrie. Die aufrüttelnde Reportage über ein großflächiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit lässt nur erahnen, welche Schicksale Kinder in Österreich und in Deutschland erleiden mussten.

In der Zeit von 1949 – 1975 lebten etwas 700.000 – 800.000 Kinder und Jugendliche in deutschen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Das die Opfer von Damals heute bei den mitverantwortlichen Aufsichtsbehörden einen Antrag auf Wiedergutmachung einreichen müssen, ist kaum nachvollziehbar. Bildlich gesehen verhält es sich so, als wenn man das Lamm wieder zum Wolf treibt.

Wer sich kritisch mit den stationären Hilfen zur Erziehung und deren Aufsichtsbehörden auseinandersetzen will, kommt an dieses Buch nicht vorbei.

Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigt das „Wunsch und Wahlrecht“ der Eltern

Vor einigen Wochen fand ein verwaltungsgerichtliches Verfahren in Düsseldorf gegen eine Jugendbehörde statt. Klägerin war eine alleinerziehende Mutter, der man ambulante Hilfe zur Erziehung durch die Sozialassistenz verweigerte. Grund der behördlichen Verweigerung war die behördliche Annahme, dass ein Jugendamt den Eltern als Leistungsberechtigen den Hilfeträger vorgeben kann.

In aller Deutlichkeit schloss sich der Vorsitzende des Verwaltungsgerichtes der Auffassung der Kindesmutter an, dass das Jugendamt das Wunsch- und Wahlrecht zu respektieren habe und eine Beauftragung ihres Wunschträgers nicht verweigern könne, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen.

Wenn auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann verweisen Sie einfach auf § 5 „Wunsch- und Wahlrecht“ gemäß Sozialgesetzbuch VIII.