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Gewalt in der Familie. Wenn Kinder ihre Eltern schlagen

Die Sozialassistenz eröffnete der DPA-Berlin den Zugang zu einem schwierigem Thema in unserer Gesellschaft: Gewalt in der Familie. Hierfür möchten wir uns noch einmal bei der Familie M. aus Neukirchen Vluyn ganz herzlich für das Vertrauen und der Darstellung ihrer Lebenssituation bedanken.

Gewalt in der Familie. Wenn Kinder ihre Eltern schlagen

Erst war es nur eine Drohung, dann schlug der Junge zu. Gewalt in der Familie geht nicht nur von Erwachsenen aus, sondern auch von Kindern. Nur wenige Eltern reden darüber – zu tief sitzt die Scham über die Probleme gerade dort, wo viele auf eine heile Welt hoffen.

Eigentlich will Martina diese SMS gar nicht mehr lesen. Trotzdem mag sie sie auch nicht löschen. Die Beschimpfungen darin leuchten ihr grell vom Handy-Display entgegen. „Wenn ich das lese, dann wird mir heiß und kalt“, sagt die 50-Jährige aus Nordrhein-Westfalen, die ihren wirklichen Namen – wie alle Betroffenen in diesem Bericht – nicht öffentlich machen möchte. Ihr Schmerz über die Angriffe sitzt tief. Denn die gemeinen Botschaften kommen von ihrem 16-jährigen Sohn.

Er wohnt in einem Heim, seitdem er mit einem Baseball-Schläger auf seine Mutter losgegangen war. Aber auch von dort aus lässt er sie nicht in Frieden.

Über Eltern, die ihre Kinder schlagen oder gar missbrauchen, wird öfter mal berichtet. Aber über Jugendliche und Kinder, die ihre Eltern schlagen, nur selten.

Dabei schätzen Experten, dass in rund 10 bis 16 Prozent der Familien hierzulande Kinder seelische oder körperliche Gewalt gegen ihre Eltern anwenden. Manchmal nur einmal, in anderen Fällen regelmäßig. Dabei geht es nicht um Kleinkinder, die in einer Trotzphase unkontrolliert um sich schlagen, sondern um die Älteren.

Viele Eltern schweigen aus Scham

Die genaue Zahl der Übergriffe ist schwer zu erfassen, denn viele Eltern trauen sich nicht, mit ihrem Problem zu Hilfsstellen oder zum Familientherapeuten zu gehen. Sie schämen sich zu sehr. Denn das Drama passiert genau an dem Ort, wo viele sich Wärme, Zuflucht und eine heile Welt erhoffen. Dass ein Betroffener so offen über die Erfahrungen spricht wie Martina, ist ungewöhnlich.

Schule schwänzen, Drogen nehmen. Martinas Sohn Nedim hatte schon seit längerer Zeit Ärger gemacht. Der 16-Jährige stellte seine eigenen Regeln auf. Bei den vier älteren Geschwistern hätten sie nie Probleme gehabt, erzählen die Eltern. An den Wänden des Wohnzimmers hängen Fotos der Familie aus dem Urlaub und von der Hochzeit der Tochter. Bei Nedim sei der Knacks in der Eltern-Kind-Beziehung immer weiter gewachsen. Die Mutter überwand sich, das Jugendamt einzuschalten. „Drei Anläufe habe ich dafür gebraucht, bis ich hingegangen bin.“ Sie habe sich lange nicht getraut.

Der Berater der Behörde empfahl, den Jungen sich selbst zu überlassen – ihn fallen zu lassen. „Wir sollten ihm kein Essen und kein Geld mehr geben“, berichtet Martina. „Wie soll ich das machen? Er ist doch immer noch mein Kind.“

Die Mutter erinnert sich an den Tag, an dem alles eskalierte: Ihr Sohn war auf Drogen nach Hause gekommen. Was er genommen hat, weiß sie nicht. Ein Helfer von einer Beratungsstelle wartete mit der Familie – sie wollten gemeinsam mit dem Sohn eine Lösung finden. Der Sozialhelfer ging. Der Sohn stand auf, sagte zum Vater: „Verreck doch, du Bastard.“ Er nahm den Baseball-Schläger und lief auf seine Mutter zu.

Eltern rätseln, wo ihre Fehler liegen

„Ich weiß gar nicht, wo er den hergeholt hat“, sagt Martina und schüttelt den Kopf. Aus Angst vor den Ausbrüchen ihres Sohnes hatte sie den Schläger eigentlich versteckt. Vater Emir ging dazwischen. Der Sohn lief weg und wurde einen Tag später von der Polizei aufgegriffen. Seitdem hat Martina Nedim nicht mehr gesehen. Sondern nur die beleidigenden SMS bekommen.

„Vielleicht habe ich versagt bei ihm. Dabei habe ich die anderen davor doch gut erzogen. Bei dem – keine Ahnung, was ich da falsch gemacht habe“, sagt Martina. „Versagt haben wir beide“, ergänzt der Vater.

Versagen als Mutter oder Vater – die Scham darüber ist groß, gilt die Bindung zwischen Eltern und Kind doch als etwas Ursprüngliches. Wie es zu solchen Krisen kommen kann, ist nicht mit einfachen Schuldzuschreibungen zu klären: „Eltern verursachen nie einseitig das Problem ihrer Kinder“, sagt Jugendpsychiater Wilhelm Rotthaus. „Sie schaffen allerdings möglicherweise ungünstige Bedingungen für deren Entwicklung.“ Bis 2004 leitete Rotthaus die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen in Nordrhein-Westfalen.

Das sogenannte Parent Battering – übersetzt aus dem Englischen etwa das „Fertigmachen“ der Eltern – sei dort immer häufiger aufgetreten, berichtet Rotthaus. Zahlen seien schwer zu erfassen. „Es gibt eine hohe Dunkelziffer. Aber nach international übereinstimmenden Schätzungen zeigen etwa zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen ein derartiges Verhalten.“

Alle Schichten sind betroffen

Einig sind sich die meisten Experten, dass das Problem nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt ist. „Aus meiner Übersicht kann ich sagen, dass dieses Phänomen in allen Gesellschaftsschichten auftritt“, erläutert Rotthaus. Die Täter seien bis etwa zum 14. Lebensjahr Söhne und Töchter gleichermaßen. „Im späteren Alter überwiegend die Söhne.“

Vor allem der seelische Terror setze den Eltern zu. „Ich erinnere mich gut an eine Mutter, die sagte: „Dass meine Tochter mich schlägt, das ist nicht schön. Aber mit welcher Verachtung sie mir begegnet, das ist schrecklich.“ Die Handlungen verstießen zu sehr gegen die Ideale von Elternschaft und Familie – ein Schock für beide Seiten.

Hätten die Eltern beispielsweise selbst psychische oder körperliche Probleme, könnte das eine Eskalation fördern – es kommt zu einer Umkehr der Hierarchie. „Die oder der Jugendliche oder das Kind wird Chef der Familie“, erläutert Rotthaus. Das Kind sei damit total überfordert. „Gleichzeitig ist die Rolle hochattraktiv, und man gibt sie nicht so leicht auf.“

Tobias (Name geändert) war so ein Familienchef. Der 14-Jährige sitzt in seinem Zimmer in einem Haus für betreutes Wohnen in Brandenburg. Die Einrichtung ist karg: ein blaues Bett und ein roter Spind. Auf dem Schreibtisch steht ein Bild: Tobias mit seiner Mutter und der kleinen Schwester. „Wir haben gestritten, ich bin ausgerastet, hatte keinen Bock mehr, auf sie zu hören. Ich habe ihr gesagt, dass sie mir nichts mehr zu sagen hat“, erzählt der Berliner. Zugeschlagen habe er nie. Nur gedroht. „Meine Mutter war machtlos gegen mich.“

Oft fehlen Regeln und Grenzen

Seit Anfang des Jahres wohnt er hier mit anderen Jugendlichen. Ihre Geschichten klingen oft ähnlich: falsche Freunde, Drogen, keine Lust auf irgendwas, Ärger mit der Polizei. Bei dem 13-jährigen Marcel (Name geändert) hatte die alleinerziehende Mutter einen neuen Freund, mit dem der Junge aneinander geriet. „Wir haben uns auch geschlagen.“

In der Anlage in dem Brandenburger Dorf legen die Betreuer einen strengen Tagesablauf fest, fast wie bei der Bundeswehr. In der Freizeit angeln die Jungen, arbeiten im Garten oder gucken Filme.

Was daheim schief ging, können die Teenager gar nicht genau sagen. Zu wenig Regeln? „Also, ich habe schon viel Unsinn gemacht, für den ich keine Bestrafung bekommen habe“, erzählt Tobias.

„In vielen Fällen ist das keine zielgerichtete Gewalt, sondern eine Verzweiflungstat“, berichtet auch ein Sozialpädagoge der Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, kurz BKE. Im Postfach oder per Chat erreichen ihn pro Woche in der Regel ein oder zwei neue Fälle.

Die Kinder und Jugendlichen seien mit der Situation oft genauso unzufrieden wie die Eltern, erläutert Psychologe Rotthaus. „Ich hatte beispielsweise ein Mädchen, das mir immer wieder erzählte, wie sehr sie darunter litt und dass sie das gerne ändern möchte.“ Als dann die Eltern zur Sitzung hinzukamen, habe das Mädchen Mutter und Vater aber auf die übliche Weise beschimpft und niedergemacht.

Der Ausbruch aus dieser frustrierenden Lage ist schwierig. „Die Eltern denken, dass sie wahrscheinlich die einzigen in ganz Deutschland sind, denen sowas passiert“, sagt Rotthaus. Je größer das Problem dann werde, desto mehr schotteten sich viele Eltern ab. Doch schon die Suche nach Hilfe sei ein wichtiger erster Schritt. Allerdings könne das die Lage auch nochmals zuspitzen. „Denn wenn sich die Eltern durchringen, zu Beratungsstellen zu gehen und die dann sagen, ‚Sie müssen mal Grenzen setzen‘ und die Eltern das dann versuchen, dann geht es erst richtig los.“

Trotzdem sei der Weg nach außen wichtig. Bei Problemen mit Gewalt spiele Geheimhaltung oft eine Rolle, sagt Rotthaus. Und: „Die Aufhebung der Verschwiegenheit und Heimlichkeit ist etwas ungeheuerlich Wirksames.“ Mutter Martina jedenfalls kann inzwischen über das Drama in ihrer Familie offen reden.

Quelle: Stern.de

Landeskartellamt prüft Arbeit des Duisburger Jugendamtes

Träger der Jugendhilfe legt Beschwerde bei der Behörde ein. Vorwurf: Duisburger Jugendamt soll gegen Elternrechte und Wettbewerbsgesetze verstoßen.

Die Sozialassistenz, ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wirft dem Jugendamt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu übergehen und die großen Wohlfahrtsverbände zu bevorzugen . Nun hat die gemeinnützige Gesellschaft Beschwerde bei der Landeskartellbehörde in Düsseldorf eingereicht – diese prüft.

Die Mitarbeiter der Sozialassistenz kümmern sich um die Unterstützung von Familien im Alltag: Sie helfen vor allem Alleinerziehenden bei Behördengängen, erstellen Wochenpläne oder greifen in Erziehungsfragen unter die Arme. Die Fälle werden vom Jugendamt vermittelt.

Lange Liste an Vorwürfen
Vor einigen Wochen reichte der Träger nun einen Beschwerdebrief bei der Kartellbehörde im NRW-Wirtschaftsministerium ein. Mit einer langen Liste an Vorwürfen, die die Stadt bis heute widerspricht. Genehmigte Hilfen zur Erziehung seien einseitig durch das Jugendamt eingestellt worden, willkürlich würden Fachleistungsstunden ausgesetzt oder reduziert. Die Mitarbeiter träfen eine Vorauswahl von Trägern für die Beauftragung genehmigter Hilfen zur Erziehung.

„Durch diese Vorgehensweise wird das ,Wunsch- und Wahlrecht’ der Leistungsberechtigten gezielt durch das Jugendamt ausgehebelt“, argumentiert der Geschäftsführer Paul Detlef Künkes. Mitarbeiter der Jugendbehörde würden Hilfeanträge nicht unterschreiben, wenn Eltern gerne mit der Sozialassistenz zusammenarbeiten möchten. „Wir verfügen über konkrete Falldarstellungen aus der Praxis, die offenbaren, wie elterliches Wunsch- und Wahlrecht gebeugt und freier Wettbewerb unter den Trägern behindert wird. Und dass jegliche Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen fehlt“, so Künkes.

Die Behörde prüfe derzeit noch, ob das Duisburger Jugendamt gegen Wettbewerbsregeln verstößt, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Stellen die Prüfer tatsächlich kartellrechtswidrige Verhaltensweisen fest, kann dies Sanktionen für das Jugendamt bedeuten, etwa Bußgeldbescheide oder Geldstrafen.

>> zum WAZ-Artikel

Jugendamt – Kinder als Ware?

Benötigen Kinder und Jugendliche einen Jugendschutz vor dem Jugendamt? Mit dieser brisanten und traurigen Fragestellung beschäftigen sich die Dipl. Biologin Dagmar Neubronner und Michael Friedricht Vogt. Wer den Zugriff des Staates und die Umkehrung der Unschuldsvermutung zu Lasten der Eltern verstehen will, der kommt an die Sendung „Quer-Denker.TV“ aufgrund seiner dauerhaften Aktualität nicht vorbei.

Vorwurf: Duisburger Jugendamt missachtet Eltern-Wahlrecht

Ein Träger der Jugendhilfe und seine Klientinnen werfen der Behörde vor, das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern zu missachten.

In-Duisburg-werfen-Familien-diePaul-Detlef Künkes und einige Eltern, die er betreut, machen dem Jugendamt schwere Vorwürfe. Der Geschäftsführer der Sozialassistenz, einer gemeinnützigen UG mit Sitz in Neudorf, die Erziehungs- und Familienberatung anbietet, wirft der Stadt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht zu berücksichtigen und warnt vor einem „Klima der Angst“, das sich bei den Familien eingestellt habe. Die Behörde widerspricht den Anschuldigungen.

Eltern fühlen sich eingeschüchtert
Ende Januar reichte der Träger der Jugendhilfe einen Beschwerdebrief beim Jugendhilfeausschuss ein. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Genehmigte Hilfen zur Erziehung seien einseitig durch das Jugendamt eingestellt worden, willkürlich würden Fachleistungsstunden ausgesetzt oder reduziert. Die Mitarbeiter träfen eine Vorauswahl von Trägern für die Beauftragung genehmigter Hilfen zur Erziehung. „Durch diese Vorgehensweise wird das ‘Wunsch- und Wahlrecht’ der Leistungsberechtigten gezielt durch das Jugendamt ausgehebelt“, argumentiert der Geschäftsführer. Mitarbeiter der Jugendbehörde würden Hilfeanträge nicht unterschreiben, wenn Eltern gerne mit der Sozialassistenz zusammenarbeiten möchten.

So sei es etwa im Fall von Gabriele Herrmann und Demet Candan passiert, die als alleinerziehende Mütter seit einigen Jahren unter Betreuung des Jugendamtes stehen. „Man hat mir gedroht, dass die Hilfen gekürzt werden, wenn ich nicht einen anderen Träger annehme“, sagt Demet Candan, die Mutter einer vierjährigen Tochter ist und bereits von Sozialpädagogen der Sozialassistenz betreut wurde. Gabriele Herrmann, alleinerziehend mit zwei Kindern, berichtet Ähnliches: Hilfen wurden beantragt und abgelehnt, sobald die Sozialassistenz ins Spiel kam.

Demet Candan sei zu Hilfeplangesprächen eingeladen worden, in denen überraschend drei Mitarbeiter des Jugendamtes saßen. „In dieser Situation fühlen sich die Eltern einfach überfordert und empfinden sie mehr als Einschüchterung als ein Hilfeangebot“, sagt Künkes. Familien würden zudem respektlos angesprochen oder unter Druck gesetzt. „Hierbei vergessen so manche Sozialarbeiter den richtigen Tonfall“, findet Künkes. Prekäre Lebenssituationen von würden durch lange Bearbeitungs- und Wartezeiten verschärft, „wodurch die Situationen in den Familien eskalieren“.

Vorwurf: Duisburger Jugendamt missachtet Eltern-Wahlrecht | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vorwurf-duisburger-jugendamt-missachtet-eltern-wahlrecht-id11589351.html#plx956295281

Eine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest

Vor fünf Wochen baten uns Großeltern vom Niederrhein um Beratungshilfe, da das Enkelkind in einem Heim untergebracht werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Junge bereits in einer Kinderpsychiatrie. Den Antrag auf Fremdunterbringung beim Familiengericht begründete das Jugendamt mit einer Kindeswohlgefährdung im Haushalt der Großeltern. Dort lebte der Junge mit Einwilligung der alleinerziehenden Kindesmutter seit über ein Jahr. In der Begründung stellte das Jugendamt fest, dass die Großeltern psychisch und physisch krank seien und dass die Großmutter zudem krebskrank sei. Ebenfalls wurden Selbstmordgedanken beim Enkelkind in der Antragstellung genannt. In einem Auswertungsgespräch in der Kinderpsychiatrie konnte das Klinikpersonal keine Selbstmordgedanken beim Zehnjährigen beobachten. Durch Vorlage von Attesten konnten die Großeltern dem Gericht nachweisen, dass die genannten Krankheitsbilder nicht der Wahrheit entsprachen.

Dennoch stellte das Jugendamt in der Anhörung beim Familiengericht den Antrag auf Inobhutnahme in einer Heimgruppe. Als Begründung gab das Jugendamt an, dass eine zeitnahe Prüfung des Pflegekinderdienstes zum Ergebnis kam, dass die Großeltern als Pflegeeltern nicht geeignet seien. Aus diesem Grunde könnte der Lebensmittelpunkt des Enkelkindes nicht bei den Großeltern zugestimmt werden. Da das Gericht eine Kindeswohlgefährdung bei den Großeltern nicht ausreichend erkennen konnte, wurde das Enkelkind am Folgetag vom Familiengericht persönlich angehört. Nach der Anhörung kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Junge nach seiner Klinikentlassung wieder bei den Großeltern leben darf.

Die Klinikentlassung ist am 23. Dezember 2015.

Gemeinsam mit der Familie B. freuen wir uns über das gemeinsam erreichte Ergebnis, zumal die Familie ohne Anwalt auskommen musste. Der gesamten Familie wünschen wir nun ein frohes und außergewöhnliches Weihnachtsfest 2015.

Evaluierung 2012 / 2013

95 % unserer Kunden sind mit dem Ergebnis unserer Beratung zufrieden

In den Monaten September/Oktober 2013 führten wir eine Evaluierung zur Wirksamkeit unserer ambulanten Hilfen zur Erziehung durch. Mit dieser Aufgabenstellung wurde der Dipl. Sozialwissenschaftler Herr Sonnemans und die Dipl. Sozialmanagerin Frau Bennighoff beauftragt, die nach dem Zufallsprinzip 39 Familien befragten. Der Fragebogen wurde unter Aufsicht von Herrn Prof. Dr. Friedhelm Meier entwickelt.

Die Ergebnisse der Evaluierung 2012/2013 im Überblick:

– 84 % der Befragten erhielten durch unser Coaching neue Wege/Lösungen.
– 90 % der Befragten konnten ihr persönliches Ziel erreichen.
– 97 % der Befragten fühlen sich von unseren Beratern gut betreut.
– 95 % der Befragten sind mit dem Ergebnis der Hilfe zufrieden.
– 89 % der Befragten verbesserten ihr Sozialverhalten in der Schule.
– 83 % der Befragten reduzierten ihre Fehlzeiten in der Schule.
– 81 % der Befragten gaben bessere Schulleistungen an.

Die von den Befragten gemachten Angaben stimmen mit den intern vorliegenden Daten überein.

Aufdeckung jahrelanger Gewalterfahrungen

Aufdeckung jahrelanger Gewalterfahrungen

Dank unserer Fachkompetenz und Krisenerfahrungen konnten wir gemeinsam mit unserer Auftraggeberin einen jahrelangen Alptraum aufdecken. Vergl. hierzu den Artikel in der WAZ vom September 2013:
„Tochter wie Prostituierte behandelt“
50-jähriger muss für sexuellen Missbrauch sechseinhalb Jahren in Haft – von Bodo Malsch
Eine große Familie hatte sich ein 50-jähriger Duisburger immer gewünscht. Mit seiner zweiten Ehefrau zeugte er neun Kinder. Heute sind sie in alle Winde zerstreut, leben zu größten Teil in Pflegefamilien. Was Familie bedeutet, verstand der Gelegenheitsabeiter wohl nicht. Über Jahre missbrauchte er seine älteste Tochter. Dafür verurteilte ihn das Landgericht gestern zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.
Was die heute 22 Jahre alte Zeugin vor Gericht zu berichten wusste, glich einen Alptraum. Von eher zaghaften Übergriffen hatte sich das Missbrauchsverhalten des Angeklagten über Jahre hinweg immer mehr gesteigert, bis ihm die Tochter beinah täglich zu Willen sein musste. Die Anklage listete zwar „nur“ 13 Fälle auf, spätestens nach der Aussage der Geschädigten war aber klar, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisberges handelte.
Mit Geld und Geschenken habe der Vater sie belohnt und ihr Schweigen zu erkaufen versucht, so die Zeugin. Sie habe sich nicht zuletzt deshalb geopfert, um zu verhindern, dass er sich auch an ihren jüngeren Geschwistern vergriff. Bis heute leidet die junge Frau unter den psychischen Folgen der Taten.
Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen während vier Verhandlungstagen geschwiegen. Erst im Schlusswort beteuerte er: „Es war nicht so.“ Eine Behauptung, die er auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen immer wieder geäußert hatte. Der Gutachter berichtete, dass der Alkohol bei den Taten zwar eine Rolle gespielt habe, es aber keine Anzeichen für eine Schuldminderung des Angeklagten gebe.
„Er hat seine eigene Tochter wie eine Prostituierte behandelt“, empörte sich die Staatsanwältin und forderte acht Jahre Haft. Der Verteidiger gab zu, auf verlorenem Posten zu stehen, da sein Mandant nicht bereit sei, sich mit der Anklage auseinanderzusetzen.
Das Gericht hatte am Ende keine Zweifel an der detailreichen und schlüssigen Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zu Gunsten des Angeklagten konnten die Richter lediglich werten, dass er bislang noch nie bestraft worden war. Eine Verurteilung zu 20 000 Euro Schmerzensgeld steht angesichts der Tatsache, dass der 50-Jährige schon lange von Hartz IV lebt und demnächst die Haft antreten muss, wohl nur auf dem Papier.