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Vorwurf: Duisburger Jugendamt missachtet Eltern-Wahlrecht

Ein Träger der Jugendhilfe und seine Klientinnen werfen der Behörde vor, das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern zu missachten.

In-Duisburg-werfen-Familien-diePaul-Detlef Künkes und einige Eltern, die er betreut, machen dem Jugendamt schwere Vorwürfe. Der Geschäftsführer der Sozialassistenz, einer gemeinnützigen UG mit Sitz in Neudorf, die Erziehungs- und Familienberatung anbietet, wirft der Stadt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht zu berücksichtigen und warnt vor einem „Klima der Angst“, das sich bei den Familien eingestellt habe. Die Behörde widerspricht den Anschuldigungen.

Eltern fühlen sich eingeschüchtert
Ende Januar reichte der Träger der Jugendhilfe einen Beschwerdebrief beim Jugendhilfeausschuss ein. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Genehmigte Hilfen zur Erziehung seien einseitig durch das Jugendamt eingestellt worden, willkürlich würden Fachleistungsstunden ausgesetzt oder reduziert. Die Mitarbeiter träfen eine Vorauswahl von Trägern für die Beauftragung genehmigter Hilfen zur Erziehung. „Durch diese Vorgehensweise wird das ‘Wunsch- und Wahlrecht’ der Leistungsberechtigten gezielt durch das Jugendamt ausgehebelt“, argumentiert der Geschäftsführer. Mitarbeiter der Jugendbehörde würden Hilfeanträge nicht unterschreiben, wenn Eltern gerne mit der Sozialassistenz zusammenarbeiten möchten.

So sei es etwa im Fall von Gabriele Herrmann und Demet Candan passiert, die als alleinerziehende Mütter seit einigen Jahren unter Betreuung des Jugendamtes stehen. „Man hat mir gedroht, dass die Hilfen gekürzt werden, wenn ich nicht einen anderen Träger annehme“, sagt Demet Candan, die Mutter einer vierjährigen Tochter ist und bereits von Sozialpädagogen der Sozialassistenz betreut wurde. Gabriele Herrmann, alleinerziehend mit zwei Kindern, berichtet Ähnliches: Hilfen wurden beantragt und abgelehnt, sobald die Sozialassistenz ins Spiel kam.

Demet Candan sei zu Hilfeplangesprächen eingeladen worden, in denen überraschend drei Mitarbeiter des Jugendamtes saßen. „In dieser Situation fühlen sich die Eltern einfach überfordert und empfinden sie mehr als Einschüchterung als ein Hilfeangebot“, sagt Künkes. Familien würden zudem respektlos angesprochen oder unter Druck gesetzt. „Hierbei vergessen so manche Sozialarbeiter den richtigen Tonfall“, findet Künkes. Prekäre Lebenssituationen von würden durch lange Bearbeitungs- und Wartezeiten verschärft, „wodurch die Situationen in den Familien eskalieren“.

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Eine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest

Vor fünf Wochen baten uns Großeltern vom Niederrhein um Beratungshilfe, da das Enkelkind in einem Heim untergebracht werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Junge bereits in einer Kinderpsychiatrie. Den Antrag auf Fremdunterbringung beim Familiengericht begründete das Jugendamt mit einer Kindeswohlgefährdung im Haushalt der Großeltern. Dort lebte der Junge mit Einwilligung der alleinerziehenden Kindesmutter seit über ein Jahr. In der Begründung stellte das Jugendamt fest, dass die Großeltern psychisch und physisch krank seien und dass die Großmutter zudem krebskrank sei. Ebenfalls wurden Selbstmordgedanken beim Enkelkind in der Antragstellung genannt. In einem Auswertungsgespräch in der Kinderpsychiatrie konnte das Klinikpersonal keine Selbstmordgedanken beim Zehnjährigen beobachten. Durch Vorlage von Attesten konnten die Großeltern dem Gericht nachweisen, dass die genannten Krankheitsbilder nicht der Wahrheit entsprachen.

Dennoch stellte das Jugendamt in der Anhörung beim Familiengericht den Antrag auf Inobhutnahme in einer Heimgruppe. Als Begründung gab das Jugendamt an, dass eine zeitnahe Prüfung des Pflegekinderdienstes zum Ergebnis kam, dass die Großeltern als Pflegeeltern nicht geeignet seien. Aus diesem Grunde könnte der Lebensmittelpunkt des Enkelkindes nicht bei den Großeltern zugestimmt werden. Da das Gericht eine Kindeswohlgefährdung bei den Großeltern nicht ausreichend erkennen konnte, wurde das Enkelkind am Folgetag vom Familiengericht persönlich angehört. Nach der Anhörung kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Junge nach seiner Klinikentlassung wieder bei den Großeltern leben darf.

Die Klinikentlassung ist am 23. Dezember 2015.

Gemeinsam mit der Familie B. freuen wir uns über das gemeinsam erreichte Ergebnis, zumal die Familie ohne Anwalt auskommen musste. Der gesamten Familie wünschen wir nun ein frohes und außergewöhnliches Weihnachtsfest 2015.

Sag mir warum?

Von dem damals 12 jährigen Sänger Declan Glabraith wurde das nachdenkliche Lied „tell me why“ gesungen. Hierbei handelt es sich um Fragen wohl nie endender Aktualität.

Gerne komme ich der Bitte der Veröffentlichung auf unseren Blog nach.

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